{"id":99,"date":"2014-03-18T10:19:46","date_gmt":"2014-03-18T08:19:46","guid":{"rendered":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de.w0192084.kasserver.com\/?page_id=99"},"modified":"2019-08-14T18:29:45","modified_gmt":"2019-08-14T16:29:45","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/?page_id=99","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\">Download:<br \/>\n&gt;&gt; <a href=\"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de.w0192084.kasserver.com\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/Satzung-GfZ-20131014.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vereinssatzung Stand: 14.10.2013<\/a><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>SATZUNG<\/strong><br \/>\n<strong>f\u00fcr die<\/strong><br \/>\n<strong>Freie W\u00e4hlergemeinschaft &#8222;Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau&#8220; e.V.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau e.V.\u201c (nachfolgend auch \u201eGfZ\u201c genannt)\u201c. \u00a0In der Au\u00dfendarstellung kann sich die Namensbezeichnung auf \u201eGemeinsam f\u00fcr Zwenkau\u201c beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und f\u00fchrt den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c in der abgek\u00fcrzten Form \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein hat seinen Sitz in Zwenkau.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<br \/>\n<\/strong>(1)\u00a0 Die \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau\u201c ist eine Vereinigung von B\u00fcrgern, die in keiner politischen Partei und in keiner anderen W\u00e4hlervereinigung gebunden sind und die sich zum Ziel gesetzt haben, an der demokratischen Willensbildung in der Kommunal- bzw. Regionalpolitik in der Stadt Zwenkau bzw. im Landkreis Leipzig zum Wohle der B\u00fcrger mitzuwirken und die Regional- bzw. Kommunalpolitik zu gestalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Spenden und Beitr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr den satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck verwendet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Die \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau\u201c beteiligt sich als W\u00e4hlervereinigung im Sinne des S\u00e4chsischen Kommunalwahlgesetzes an den Wahlen zum Stadtrat und den Ortschaftsr\u00e4ten sowie zum Kreistag. Die \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau\u201c unterbreitet als W\u00e4hlervereinigung im Sinne des S\u00e4chsischen Kommunalwahlgesetzes Wahlvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4)\u00a0 Der Verein kann Veranstaltungen durchf\u00fchren oder sich an diesen beteiligen, wenn diese dem Gemeinwohl dienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 Mitglied des Vereins kann nur sein, wer keiner politischen Partei oder keiner anderen W\u00e4hlervereinigung angeh\u00f6rt. Fr\u00fchere Mitgliedschaften sind zu offenbaren, wenn sie weniger als drei Jahre zur\u00fcckliegen, ein Parteiamt bekleidet wurde oder eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Vereinigung bestand, die von den Verfassungsschutz\u00e4mtern des Bundes oder der L\u00e4nder beobachtet wurde bzw. wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vereinsvorsitzenden zu richten. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist ausgeschlossen. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags braucht nicht begr\u00fcndet zu werden. Der Vorstand informiert die Vereinsmitglieder \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4)\u00a0 Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins aktiv zu f\u00f6rdern und Schaden vom Verein abzuwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5)\u00a0 Die Mitglieder des Vereins leisten einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr das Folgejahr wird in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist bis sp\u00e4testens 31.03. des laufenden Jahres auf das Vereinskonto in Form von Lastschrifteinzug oder per \u00dcberweisung zu entrichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6)\u00a0 Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt, Ausschluss, Verlust des aktiven oder passiven Wahlrechts oder aufgrund eines satzungsm\u00e4\u00dfigen Beendigungsgrundes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(7)\u00a0 Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich bis zum 10. eines Monats zum Monatsende mitzuteilen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nicht erstattet. Noch nicht gezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden anteilig weiterhin geschuldet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(8)\u00a0 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerer Weise gesch\u00e4digt werden,<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 das Mitglied die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten in grober Art oder wiederholt verletzt hat oder<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 das Mitglied mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist und trotz Androhung des Ausschlusses den r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitrag nicht binnen Wochenfrist gezahlt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Mitglied ist ausgeschlossen, wenn 2\/3 der anwesenden Mitglieder einer abstimmungsf\u00e4higen Mitgliederversammlung zustimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 4 Verwendung der Finanzen<\/strong><br \/>\nDie Verwendung der Finanzen erfolgt ausschlie\u00dflich f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 5 Vorstand<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0 Alle Vorstandsmitglieder m\u00fcssen Mitglieder des Vereins sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 Der Vorstand besteht aus<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 dem Vorsitzenden<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 dem stellvertretenden Vorsitzenden und<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 dem Schatzmeister\/Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die<br \/>\nDauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Eine Abwahl vor Ende der<br \/>\nWahlperiode ist m\u00f6glich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der<br \/>\nWahlperiode aus dem Vorstand aus, ist innerhalb von zwei Monaten von einer\u00a0 au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied f\u00fcr den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode zu w\u00e4hlen. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl seiner Nachfolger im Amt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4)\u00a0 Dem Vorstand obliegen die Gesch\u00e4ftsleitung, die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Einmal j\u00e4hrlich erfolgt Rechenschaftslegung vor der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5)\u00a0 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die nach Bedarf von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet werden. Der Vorstand muss zusammentreten, wenn dies mindestens 2 der Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fast seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 6 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von vier Jahren zwei\u00a0 Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Ihre Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0\u00a0 Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Laufe des Jahres sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0\u00a0 Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbe\u00adricht. Sie beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0 Die Mitgliederversammlung findet als ordentliche Hauptversamm\u00adlung einmal im Jahr statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand einreicht oder wenn durch Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes w\u00e4hrend der Wahlperiode eine Neuwahl erforderlich ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 Entgegennahme der Berichte des Vorstandes<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 Entgegennahme der Berichte des Kassenpr\u00fcfers<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 Entscheidung \u00fcber den Ausschluss von Mitglie\u00addern<br \/>\nd)\u00a0\u00a0\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\ne)\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/>\nf)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entlastung des Vorstandes<br \/>\ng)\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl des Vorstandes<br \/>\nh)\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl des Kassenpr\u00fcfers<br \/>\ni)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Festsetzung von Beitr\u00e4gen und Umlagen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4)\u00a0 Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit Angabe der geplanten Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreters. Ehreng\u00e4ste werden auf Vorschlag des Vorstandes eingeladen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5)\u00a0 Jedes Mitglied hat das Recht, weitere Tagesordnungspunkte einzubringen. Diese m\u00fcssen in der Regel eine Woche vor dem Ter\u00admin der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6)\u00a0 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes und in dessen Abwesenheit vom Stellvertreter geleitet. Bei Verhinde\u00adrung von beiden wird durch die Versammlung der Leiter mit ein\u00adfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(7)\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn \u00fcber 25 % der Mitglieder des Vereins anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleich\u00adheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abge\u00adgebene Stimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(8)\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer 2\/3 Mehrheit der anwe\u00adsenden Mitglieder erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 8 Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/strong><br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Abstimmungsergebnisses jeweils eine Niederschrift anzulegen und aufzubewahren. Die Nieder\u00adschriften sind vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n(1)\u00a0 Die Aufl\u00f6sung des Vereins wird mit einer 4\/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2)\u00a0 Im Fall der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Mitgliederversammlung kann hierf\u00fcr andere Personen bestimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3)\u00a0 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins der Stadt Zwenkau zu und ist ausschlie\u00dflich zweckgebunden einem sozialen Zweck zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 10 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><br \/>\nDie ge\u00e4nderte Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 14.10.2013 in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zwenkau, den 14.10.2013<\/p>\n<p>Uwe Penz\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werner Weihmann\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Heike Oehlert<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download: &gt;&gt; Vereinssatzung Stand: 14.10.2013 SATZUNG f\u00fcr die Freie W\u00e4hlergemeinschaft &#8222;Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau&#8220; e.V. &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFreie W\u00e4hlergemeinschaft Gemeinsam f\u00fcr Zwenkau e.V.\u201c (nachfolgend auch \u201eGfZ\u201c genannt)\u201c. \u00a0In der Au\u00dfendarstellung &hellip; <a href=\"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/?page_id=99\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":41,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/99"}],"collection":[{"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=99"}],"version-history":[{"count":6,"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/99\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":984,"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/99\/revisions\/984"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/41"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/gemeinsam-fuer-zwenkau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=99"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}